Abmahngebühren sollen deutlich eingeschränkt werden

Die Bundesjustizministerin stellte kürzlich einen Gesetzesentwurf vor, der die Abmahngebühren für Urheberrechtsverletzungen deutlich senken soll. Demnach sollen Anwaltskanzleien bei einfachen Fällen mit nur einer Urheberrechtsverletzung für die erste...

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ee855e113cDie Bundesjustizministerin stellte kürzlich einen Gesetzesentwurf vor, der die Abmahngebühren für Urheberrechtsverletzungen deutlich senken soll. Demnach sollen Anwaltskanzleien bei einfachen Fällen mit nur einer Urheberrechtsverletzung für die erste Abmahnung nur noch 50 Euro in Rechnung stellen dürfen. Der Entwurf ist als Reaktion auf eine Entwicklung zu sehen, der besonders unwissentliche Jugendliche zunehmend zum Opfer fallen. Wer kleine und häufig noch als „all free“ gekennzeichnete Bilder von Promineten oder auch kleine Stadtplanausschnitte auf seiner Internet-Seite präsentiert, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und muss zugleich die Abmahngebühren zahlen. Rechtsanwälte forderten hier z.T. bis zu 3.600 € ein. Damit schießen sie nach Ansicht der Ministerin deutlich über das Ziel hinaus und verhalten sich rechtsmissbräulich.Links:http://www.welt.de/data/2006/11/17/1114295.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei der Verwendung von fremden Grafiken oder Abbildungen ist Vorsicht geboten. Das Abmahnwesen hat sich für unseriöse Rechtsanwälte zunehmend als lukratives Geschäft entwickelt. Fern ab von jeglicher wirtschaftlicher Bedeutung wird hier versucht, an kleinen Bagatelldelikten Geld zu verdienen. Die Erfolgschancen gegen solche Abmahnung rechtlich vorzugehen, sind relativ gering und enden häufig in einem Vergleich, mit der Folge, dass die zu zahlenden Prozess- und Anwaltskosten im Ende höher ausfallen, als die ursprüngliche Abmahnungsgebühr.

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