Änderung der EU-Datenschutzrichtlinie

Die europäische Kommission hat eine Reform der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG angekündigt. Es soll ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union implementiert werden. Ziel des Gesamtkonzepts wird es...

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Die europäische Kommission hat eine Reform der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG angekündigt. Es soll ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union implementiert werden. Ziel des Gesamtkonzepts wird es sein, ein möglichst hohes Datenschutzniveau für alle EU-Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ist als wegweisender Rechtsakt der Europäischen Kommission zu sehen, welcher die Grundlage für viele der nationalen Datenschutzgesetze gebildet hat. Lange Zeit galt die Richtlinie als innovativ und zielführend- Auf Grund der schnellen Fortschritte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der zunehmenden Komplexität, stößt die Richtlinie nun allerdings an ihre Grenzen und bedarf einiger Anpassungen an neue technische und gesellschaftliche Entwicklungen. Das von der EU gewollte Datenschutzniveau kann mit den Regelungen der Richtlinie nicht mehr gewährleistet werden.

Nach einer mehrmonatigen öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, wurde am 04.11.2010 eine Mitteilung über ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU veröffentlicht.

Die Kommission stellt hier die wesentlichen Ziele der Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie dar. Diese sind unter anderem die Sicherstellung der zunehmend wichtiger werdenden Transparenz der Datenverarbeitung, die Gewährleistung von Betroffenenrechten, wie z.B. die dauerhafte Löschung und Sperrung von Daten im Internet sowie die Verpflichtung der Unternehmen, datenschutzfreundliche Technologien und Anwendungen von vornherein in ihre Produkte zu integrieren. Darüberhinaus sollen die datenschutzrechtlichen Grundprinzipien einheitlich nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen, wie Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, gelten.

Ein konkreter Vorschlag zur Änderung der Richtlinie soll bis Mitte 2011 vorgestellt werden. Dieser soll dann im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU beraten und verabschiedet werden.Links:

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Da es sich bei den hier beschriebenen Ausarbeitungen der Kommission bislang um reine Konzepte handelt, sind bisher keine aktuellen Neuerungen zu befürchten. Dennoch ist es ratsam die datenschutzrechtlichen Entwicklungen auf EU-Ebene im Blick zu behalten, da mit der Veröffentlichung eine gewisse Grundtendenz der Kommission vorgegeben wurde, die wenn es zu einer Gesetzesänderung kommen sollte, weitreichende Neuregelungen für Unternehmen und öffentliche Stellen zur Folge haben wird.

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