Almdudler-Flasche ist nicht eintragungsfähig

Der EuGH entschied mit dem Urteil vom 30.11.2005 (T-12/04), dass die Form der Getränkeflasche der bekannten Limonade „Almdudler“ nicht als dreidimensionale Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)...

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rechtsbruchDer EuGH entschied mit dem Urteil vom 30.11.2005 (T-12/04), dass die Form der Getränkeflasche der bekannten Limonade „Almdudler“ nicht als dreidimensionale Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eintragungsfähig ist. Nach Ansicht der Richter schließe der Durchschnittsverbraucher aus der Form der Verpackung ohne grafische oder Wortelemente gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Waren. Zudem weise die umstrittene Glasflasche gegenüber der üblichen Gestaltung anderer Hersteller keine Besonderheiten auf. Es fehle somit an der nötigen Unterscheidungskraft.Links:http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&alldocs=alldocs&docj=docj&docop=docop&docor=docor&docjo=docjo&numaff=T+12%2F04&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Voraussetzung für die Eintragung einer dreidimensionalen Marke ist, dass die Gestaltung von der für ähnliche Produkte typischen Aufmachung abweicht.

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