Das Amtsgericht Syke hatte mit Urteil vom 27.09.2004 (24 C 988/04) über die Anfechtung eines Vertrages seitens des Verkäufers, der seinerseits Unternehmer war, zu entscheiden. Dieser befand den Vertrag, der im Wege des ebay Sofort-Kaufes zustandegekommen war, für nichtig und wollte die Ware (einen Canon i865 zzgl. Zubehör) nicht ausliefern, da er diese nicht für den Preis von EUR 1,- verkaufen wolle. Die Richter sahen darin allerdings keine wirksame Anfechtung, zumal aus dem Angebotstext hervorging, dass eine Aufhebung des Vertrages erst durch eine – künftige – Rechtshandlung des Käufers möglich sei.Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20050013.htm
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Ebay-Powerseller, aber auch private Verkäufer sollten bei der Einstellung eines Gebots größte Sorgfalt walten lassen, da es sonst zu Schwierigkeiten in den Bereichen Vertragsrecht oder Internetrtecht kommen kann.