Angebots – Aufforderungsschreiben per Fax ist kein Spam

Das Oberlandesgericht Naumburg entschied mit dem Urteil vom 30.09.2005 (10 U 33/05), dass die per Fax gesandte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes noch kein Spam darstellt. Die Richter...

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wettbewrechtDas Oberlandesgericht Naumburg entschied mit dem Urteil vom 30.09.2005 (10 U 33/05), dass die per Fax gesandte Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes noch kein Spam darstellt. Die Richter befanden die an einen Handwerksbetrieb gerichteten Schreiben für zulässig, da sie an die öffentlich bekannt gegebenen Faxnummer des Unternehmens gesandt wurden. Bei dieser empfand sich kein entsprechender Hinweis, dass der Inhaber mit der Übersendung von Faxschreiben im Rahmen seines geschäftlichen Betätigungsbereichs nicht einverstanden ist. Zudem konnten die Richter auch keine unangemessene Beeinträchtigung des Betriebens feststellen, da die Faxschreiben jeweils nur einer Seite entsprachen und somit das Faxgerät nicht außerordentlich blockierten. Die Unterlassungsklage wurde folglich abgewiesen.Links:http://www.rechtscentrum.de/bankrecht_suchergebnis.htm?feld=Wettbewerbsrecht&gebiet=Werbung

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es gilt der Grundsatz, dass Empfänger von Werbe-eMails oder Werbefaxen zuvor ihr Einverständnis erklärt haben müssen. Dies gilt allerdings nicht für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, welche von der Werbung zu unterscheiden ist.

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