Angemessenheit einer Übersetzervergütung bestimmt

Das Landgericht München hatte in dem Urteil vom 10.11.2005 (7 0 24552/04) über die Angemessenheit einer Übersetzer-Vergütung zu entscheiden. Demnach sei eine Einmalzahlung i.H.v. EUR 16,78 nicht angemessen,...

1911 0
1911 0

kuendigungserklaerung_01Das Landgericht München hatte in dem Urteil vom 10.11.2005 (7 0 24552/04) über die Angemessenheit einer Übersetzer-Vergütung zu entscheiden. Demnach sei eine Einmalzahlung i.H.v. EUR 16,78 nicht angemessen, wenn mit dieser der Werklohn, sowie etwaige Nutzungsrechte damit abgegolten werden sollen. Das Gericht entschied vielmehr, dass dem Übersetzer eine Einnahme-Beteiligung an den verkauften Büchern zusteht. Diese sollte, je nach Art des Buches, zwischen 0,5 und 2 % liegen. Nach Ansicht der Richter entspreche dies dem im Jahre 2002 überarbeiteten Urheberrechtsgesetz, wonach die Vergütung „angemessen“ sein muss.Links:http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/12/01/feuilleton/795664.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Unternehmer sollten wissen, dass Urheber bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Vergütung einen Anspruch auf Vertragsanpassung gem. § 32a UrhG haben.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article