Anmeldung einer WM-Marke ist unzulässig

Das Landgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 25.10.2005 (312 0 353/05), dass bereits die Anmeldung einer Marke in Bezug auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 und 2010 wettbewerbswidrig ist....

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kuendigungserklaerung_01Das Landgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 25.10.2005 (312 0 353/05), dass bereits die Anmeldung einer Marke in Bezug auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 und 2010 wettbewerbswidrig ist. Der Süßwarenhersteller Ferroro hatte versucht, diverse WM-Marken eintragen zulassen, um die auch in der Vergangenheit bereits durchgeführten Sammelbilderaktionen abzusichern. Da der Fußballweltverband und Veranstalter der Fußballweltmeisterschaften FIFA in seinen Vermarktungsaktivitäten dadurch allerdings unlauter behindert werde, sei die Anmeldung wettbewerbswidrig. Bereits die Existenz derartiger Markenrechte sei geeignet, potentielle Lizenznehmer der FIFA hinsichtlich der Vermarktung der Fußballweltmeisterschaften zu verunsichern, befanden die Richter.Links:http://www.jurion.de/login/login_mobile.jsp?goToUrl=../urteil_mobil/124156.html&docid=1-124156

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Auch die Anmeldung einer Marke kann wettbewerbsrechtlich unzulässig sein. Unternehmen sollten bei Anmeldung von Marken also einerseits Schutzfähigkeit bzw. Verwechslungsgefahr zu anderen Marken beachten und andererseits prüfen, ob konkurrierende Firmen durch die Markenanmeldung in ihren Wettbewerbsrechten verletzt sein könten.

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