Ansprüche auch gegen Muttergesellschaft

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 07.04.2005 (I ZR 221/02), dass Ansprüche, die sich aus einer Markenverletzung seitens einer Tochterfirma ergeben, unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen die...

3896 0
3896 0

markenrechtDer Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 07.04.2005 (I ZR 221/02), dass Ansprüche, die sich aus einer Markenverletzung seitens einer Tochterfirma ergeben, unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen die Muttergesellschaft gerichtet werden können. Dies sei der Fall, wenn das Tochterunternehmen in den Vertrieb der Muttergesellschaft eingebunden ist und von dieser ein beherrschender Einfluß ausgeht.Links:http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?052655

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei Mutter- und Tochtergesellschaften, die auf sehr enge Weise miteinander verbunden sind, haben sie für Ansprüche, die aus einer Markenverletzung hervorgehen, als Gesamtschuldner einzustehen.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article