Arbeitnehmerdaten – Der elektronische Entgeltnachweis zum Jahreswechsel

Sonstige

Zum 01.01.2010 wird der „Elektronische Entgeltnachweis“ (ELENA) in Funktion gebracht. Somit müssen zum Jahreswechsel alle Arbeitgeber bundesweit, Einkommensdaten ihrer Angestellten an eine zentrale Datenbank bei der Rentenversicherung Bund...

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Zum 01.01.2010 wird der „Elektronische Entgeltnachweis“ (ELENA) in Funktion gebracht. Somit müssen zum Jahreswechsel alle Arbeitgeber bundesweit, Einkommensdaten ihrer Angestellten an eine zentrale Datenbank bei der Rentenversicherung Bund übertragen, die eine Zentrale Speicherstelle für die Daten einrichten wird. Diese Daten sollen verschlüsselt übertragen und bei der Anstalt unter einem Pseudonym hinterlegt werden. Ein Abgleich wird dann monatlich stattfinden. Damit soll ein von der großen Koalition beschlossenes Gesetz zum Bürokratieabbau umgesetzt werden. Zudem soll auch die qualifizierte digitale Signatur durch den Einsatz von ELENA in der Praxis Zuspruch finden.

Ab 2012 sollen dann, nach den die Testphase durchlaufen wurde, sämtliche staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld mit ELENA beantragt werden können. Ganz ohne den Einsatz von Papier. Hierzu wird der Antragsteller eine gültige digitale Signatur benötigen. Um dieses zu gewährleisten, sollen in dem System diverse Daten erfasst werden, die z.B. das Arbeitsamt für die Berechnung und Bewilligung einer Leistung benötigen könnte.
Diese Daten umfassen nicht nur Rahmendaten, wie z.B. die Frage ob einem Arbeitnehmer auf Grund von vertragswidrigem Verhalten gekündigt wurde, sondern auch was das Verhalten genau war. Solche Informationen sollen vom Arbeitgeber dann in Form eines Freitextfeldes eingetragen werden. Sie sollen dazu dienen um z.B. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld berücksichtigen zu können, so die Bundesagentur für Arbeit.
Auch andere Daten, wie z.B. die Angabe genauer Fehlzeiten werden von ELENA erfasst. Hier werden unter Anderem Streiks aufgeführt um zwischen erlaubten und unerlaubten differenzieren zu können. Auch ob ein Arbeitnehmer einfach unerlaubt gefehlt hat oder ob es sich bei der Fehlzeit um eine erlaubte, unbezahlte Fehlzeit aus besonderem Grund handelt, soll in dem System vermerkt werden.
Laut der Bundesagentur seien solche Informationen wichtig, da nur rechtmä0ige Arbeitskampfmaßnahmen als sozialversicherte Beschäftigungszeiten angerechnet werden können.
ELENA sorgt für rege Kritiken in diversen Kreisen. Viele Stimmen sprechen sich gegen die Erhebung der genannten Daten aus, da hier das Prinzip der Datensparsamkeit unbeachtet bleibt. Es sollen Daten über Arbeitnehmer erhoben werden, die die Behörden nichts angingen, so diverse Kritiker.
Links:Ausführlicher Bericht auf heise.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das neue System soll, nach Angaben des Bundes, die deutschen Unternehmer um insgesamt € 85 Mio. erleichtern. Arbeitgeber werden somit ab Januar dazu verpflichtet sein, unter anderem Namen, Adresse, Geburtsdatum, Gehaltshöhe und die Dauer der Beschäftigung jedes Arbeitnehmers, an die ZSS zu übermitteln. Ab Mitte des nächsten Jahres kommen dann noch weitere Daten, wie z.B. Kündigungen und ähnliches hinzu.
Daraus ergibt sich eine weitreichende digitale Vernetzung von Arbeitgebern und Behörden, die zwar durch diverse Sicherheitsvorkehrungen geschützt sein soll, bislang jedoch bei den Datenschutzbeauftragten auf Kritik stößt.
Es ist darauf zu achten, dass den Anforderungen dennoch entsprochen wird. Hierzu wird es unumgänglich sein, die Personaldaten zu digitalisieren.
Im Mittelpunkt steht, neben der Entbürokratisierung, die Durchsetzung der digitalen Signatur in diversen Verfahren, die bislang nur über Papierformulare und Anträge abgewickelt werden konnten. Auf Grund der Digitalisierung der Antragsverfahren für soziale Leistungen wird es voraussichtlich ein großes Absatzplus im Bereich der digitalen Signaturtechnologien geben. In der nächsten Zeit ist mit einem großen Absatzzuwachs von Signaturkarten und Lesegeräten zu rechnen.

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