Auch Nutzung mehrerer Marken wirkt rechtserhaltend

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 08.02.2007 (I ZR 71/04), dass bei gleichzeitiger Verwendung verschiedener Marken jede für sich genommen rechtserhaltend benutzt wird. Das Markenrecht an einer...

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markenrechtDer Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 08.02.2007 (I ZR 71/04), dass bei gleichzeitiger Verwendung verschiedener Marken jede für sich genommen rechtserhaltend benutzt wird. Das Markenrecht an einer Bezeichnung geht also nicht dadurch verloren, dass eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke nebeneinander genutzt werden. Der Verkehr sei vielfach an die Verwendung von Zweitkennzeichen gewöhnt, so die Begründung der Richter. Ohne weiteres werde die Verwendung einer Zweitmarke zudem dann deutlich, wenn es sich bei einem der beiden Zeichen um den dem Verkehr bekannten Namen des Unternehmens handelt (hier: „Bodo“). Die Verwendung einer Zweitmarke liege aber auch bei Serienzeichen nahe, bei denen das eine Zeichen die Produktfamilie, das andere das konkrete Produkt benennt. Die Verwendung mehrerer Marken zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung stelle auch eine weit verbreitete, wirtschaftlich sinnvolle Praxis dar, wobei es insbesondere üblich sei, neben einem auf das Unternehmen hinweisenden Hauptzeichen weitere Marken zur Identifizierung der speziellen einzelnen Artikel einzusetzen. Folglich könne das Recht an einer Marke in einem solchen Fall auch nicht mangels rechtserhaltender Nutzung verloren gehen.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/urteile/50/

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Für eingetragene Marken besteht ein gesetzlicher Benutzungszwang. Andernfalls können die durch die Eintragung erlangten Rechte verloren gehen. Die Frist beträgt hier fünf Jahre – der Unternehmer sollte also sein „Marken-Sortiment“ regelmäßig überprüfen und ggf. eine ruhende Marke in irgendeiner Form wieder rechtserhaltend benutzen, um die unangenehmen Rechtsfolgen zu vermeiden und die Marke nicht zu verlieren.

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