Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit dem Urteil vom 30.06.2005 (6 U 168/04), dass eine wettberbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern gegeben sei, wenn diesen über das Internet...

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kundenDas Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit dem Urteil vom 30.06.2005 (6 U 168/04), dass eine wettberbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern gegeben sei, wenn diesen über das Internet die Mitgliedschaft in einem sogenannten „Autokids-Club“ angeboten werde, insofern nicht das Einverständnis der Eltern sicher gestellt sei. Zur Begründung führte das Gericht an, dass auf diesem Wege nämlich auch ein werbliche Beeinflussung der Eltern vorliege, da die Kinder zu den angebotenen Veranstaltungen meist mit ihren Eltern erscheinen würden. Zudem könnten Kinder die Vor- und Nachteile einer solchen Mitgliedschaft noch nicht gegeneinander abwiegen.Links:http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=produkt&aid=73020

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei Werbemaßnahmen gegenüber Kindern ist vorsichtig vorzugehen. Eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit, die bei Kindern grundsätzlich besteht, ist wettbewerbswidrig und kann zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.

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