Ausstrahlung des Markenrechts auf Domain-Adressen

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 23.06.2005 (I ZR 288/02), dass das Recht an einer Marke nicht zwingend zu einem Vorrecht an einem Domain-Namen führt. Besitzen zwei...

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domainrecht2Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 23.06.2005 (I ZR 288/02), dass das Recht an einer Marke nicht zwingend zu einem Vorrecht an einem Domain-Namen führt. Besitzen zwei odere mehrere Firmen das Kennzeichenrecht an einem Schlagwort (in diesem Fall „Hufeland“), so kann die Nutzung der Domain (hufeland.de) nicht verboten werden, da sie wie Gleichnamige zu behandeln seien. Infolgedessen gelte dann das „First come, first served“ Prinzip der Denic.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=def1ebdf3d9e879cddbc6b9bfaba453c&nr=33061&linked=pm&Blank=1

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Der Inhaber eines Markenrechts hat keinen vorrangigen Anspruch auf eine Domain, wenn Dritte ein Kennzeichenrecht an derselben Bezeichnung besitzen.

Weitere Informationen zum Thema

 

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