Google Analytics – Bayerische Datenschützer überprüfen Nutzer

Internetrecht

Das Bayerische Landesamtes für Datenschutzaufsicht gibt in einer Pressemitteilung vom 7.0.2012 bekannt, dass es einen ersten Durchlauf zur systematischen Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Google Analytics durchgeführt hat....

4862 0
4862 0

Das Bayerische Landesamtes für Datenschutzaufsicht gibt in einer Pressemitteilung vom 7.0.2012 bekannt, dass es einen ersten Durchlauf zur systematischen Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Google Analytics durchgeführt hat. Das Vorgehen stößt dabei in der Branche auch auf große Kritik.

Vorgeschichte: Die Bundesdatenschutzbehörden hatten sich grundsätzich darauf geeinigt, dass das Auswertungstool Google Analytics in der ursprünglichen Form gegen die Datenschutzrechte der Internet-Nutzer verstößt. Das Tool ermöglicht es Webseiten-Betreibern, viel über ihre Besucher zu erfahren, so z.B. woher sie kommen und mit welcher Technik und Software sie im Netz unterwegs sind. Nach Verhandlungen mit dem Konzern wurde allerdings die Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung geschaffen.

Nunmehr hat das Bayerische Amt in einem ersten Lauf mit Hilfe einer selbst geschriebenen Software 13.404 Webseiten überprüft. Ergebnis: Bei 10.955 kam Google Analytics nicht zum Einsatz und bei den 2.449 Webseiten bayerischer Anbieter, die Google Analytics nutzen, nur in 78 Fällen in zulässigerweise.

Das Vorgehen stößt in der Branche auf Kritik, ist doch die Auffassung der Behörden rechtlich durchaus zweifelhaft und noch ungeklärt. Bisher müssen die Verwender aber nicht mit Bußgeldern rechnen. Gleichwohl verlangt das Amt Anpassungsmaßnahmen, die auch mit einem Verlust der bisherigen Daten einhergehen. Insbesondere die Werbe-Branche ist hierdurch stark beeinträchtigt.

Links:PM des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Aufgrund der unsicheren Rechtslage können wir derzeit nur empfehlen, das Tool Google Analytics nur in datenschutzkonformer Anpassung zu verwenden. Die Aktion des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz zeigt, dass die Behörde sich dem Thema nun nicht mehr nur theoretisch annehmen.

In this article