Aufgrund des neuen Justizkommunikationsgesetzes, welches am 1.4.2005 in Kraft getreten ist, müssen gesetzlich oder durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Bekanntmachungen in dem elektronischen Bundesanzeiger (http://www.ebundesanzeiger.de) erscheinen. Darunter fällt u.a. die Auflösung der Gesellschaft oder die Bestellung bzw. der Wechsel von neuen Aufsichtsratsmitgliedern. Bekanntmachungen des Handlesregisters bleiben von der Regelung hingegen unberührt und haben in dem vom Gericht bestimmten Blatt zu erfolgen.Links:http://www.jurion.de/index_frame.html?/de/right/Gesetzgebung/050225_Justizkommunikationsgesetz.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Gesetzlich oder im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Bekanntmachungen müssen seit 1.4.2005 in dem elektronischen Bundesanzeiger (http://www.ebundesanzeiger.de) erscheinen.
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