Bezeichnung „Fachklinik“ bei fehlenden Fachärzten irreführend

Das Landgericht Kleve entschied mit dem Urteil vom 10.08.2007 (8 O 2/07), dass es unzulässig sei, wenn ein Krankenhaus ohne Fachärzte sich als Fachklinik bezeichnet. Der Patient gehe...

2002 0
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wettbewrechtDas Landgericht Kleve entschied mit dem Urteil vom 10.08.2007 (8 O 2/07), dass es unzulässig sei, wenn ein Krankenhaus ohne Fachärzte sich als Fachklinik bezeichnet. Der Patient gehe bei der Bezeichnung zurecht davon aus, dass er in der Einrichtung zu Mindest unter maßgeblichem Einfluss von Fachärzten behandelt werde. Wenn dies nicht der Fall sei, sei der Titel irreführend. Vorliegend bezeichnete sich die Beklagte als „Fachklinik für Kieferorthopädie“, obwohl kein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie angestellt war. Die Richter führten hier aus, dass auch die Tatsache, dass die bei der Beklagten tätigen Ärzte teilweise schon mehrere Jahrzehnte auf dem Gebiet der Kieferorthopädie tätig sind und dass die kieferorthopädischen Leistungen der Ärzte zu den Spitzenleistungen ihrer Art zählen mögen, dem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht entgegensteht.Links:http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_zivilverfahrensrecht/news_6768.html

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Im Wettbewerbsrecht gilt, dass die Werbung des Unternehmens weder die Unwahrheit sagen noch durch missverständliche Äußerungen absichtlich einen Irrtum im Kunden hervorrufen darf. „Werbung“ fängt hier begrifflich bereits bei der Bezeichnung des Unternehmens an.

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