Bezeichnung „Grüne Post“ verstösst nicht gegen Markenrecht

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 23.09.2005 (5 U 178/04), dass zwischen den Bezeichnungen „Post“ und die „Die grüne Post“ keine Verwechslungsgefahr bestehe. Zwar ist die...

2681 0
2681 0

markenrechtDas Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 23.09.2005 (5 U 178/04), dass zwischen den Bezeichnungen „Post“ und die „Die grüne Post“ keine Verwechslungsgefahr bestehe. Zwar ist die Deutsche Post AG Inhaber der eingetragenen Marke „Post“, diese geniesse aber nur eine schwache Kennzeichnungskraft und sei somit nicht durch § 14 II MarkenG geschützt. Das Wort Post sei nämlich nur die allgemeine Bezeichnung einer Dienstleistung. Darüberhinaus unterscheiden sich die beiden Begriffe deutlich in Bezug auf Klang und Schriftbild. Das Unterlassungsbegehren der Deutschen Post AG wurde somit zurückgewiesen.Links:http://www.otto-schmidt.de/1554.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bereits das OLG Köln entschied, dass die Bezeichnung „Die blaue Post“ nicht gegen das Markenrecht der Deutschen Post AG verstosse. Das dies auch für „Die grüne Post“ gelte, war also nicht unbedingt überraschend. Auch die Bezeichnung „TNT Post Deutschland“ wurde von dem OLG Hamburg bereits als zulässig empfunden.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article