Der BGH hat in einem Urteil vom 24.03.2011 – (Az.: VII ZR 111/10) erneut entscheiden, dass dem Besteller im Rahmen eines Internet-system-Vertrags ein Kündigungsrecht zustehe.
Links:Originalurteil auf bundesgerichtshof.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Obwohl die Einräumung eines Kündigungsrechts des Bestellers bei Internet-System-Verträgen lange zeit stark umstritten war, bleibt der BGH seiner Linie treu und spricht dem Besteller ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Dies gilt selbst für Verträge mit vorgegebener Laufzeit.
Sofern ein Unternehmer solche Dienstleistungen im Rahmen eines Werkvertrags anbietet, sollte der Ausschluss einer Kündigung nicht in den AGB, sondern per individuelle Vertragsabsprache vereinbart werden. Da es sich bei individuellen Absprachen nicht um AGB handelt, ist das Recht der AGB-Kontrolle nicht wirksam. Somit können unter solchen Umständen, auf Grund der Privatautonomie Kündigungsausschlüsse wirksam vereinbart werden. Lässt sich eine solche Vereinbarung nicht durchsetzen, sollte das Kündigungsrisiko in den Preis mit einkalkuliert werden.