BGH: Domainregistrierung führt nicht zum Löschungsanspruch

Der BGH hat in einem neuen Urteil ueber die Verletzung der Marke ahd.de entschieden. Hiernach kann der Inhaber der Marke zwar Unterlassung der Markenbenutzung verlangen. Ein Loeschungsanspruch ergibt...

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Der BGH hat in einem neuen Urteil ueber die Verletzung der Marke ahd.de entschieden. Hiernach kann der Inhaber der Marke zwar Unterlassung der Markenbenutzung verlangen. Ein Loeschungsanspruch ergibt sich hieraus jedoch nicht.

benutzung_03Der 1. Senat hatte mit Datum vom 19.02.2009 (I ZR 135/06) entschieden, dass die gleichnamige Domains des anderen nur dann Markenrechte verletzt, wenn hier identische oder aehnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Da auf der Seite jedoch (spaeter) andere Inhalte eingestellt waren, schied eine Verletzung aus. Ein Loeschungsanspruch wurde von den Richtern vollstaendig angelehnt, da die Domain vor der ersten Markenbenutzung bereits registriert war.Links:Pressemitteilung vom BGH

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Unternehmen haben als Markeninhaber das Recht, die Verletzung der Marke in gleichnamigem Domains zu unterbinden. Wenn der Domainimhaber allerdings Inhalte zu komplett anderen Themen einstellt, scheidet der Unterlassungsanspruch aus. Ein Loeschungsanspruch kommt – wenn ueberhaupt – nur in Betracht, wenn die Domain nach dem Markenschutz registriert wurde.

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