Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.01.2005 (VIII ZR 90/04) zu entscheiden über die Voraussetzungen der fristlosen Kündigung beim Kfz-Leasingvertrag. Der Leasingnehmer hatte über drei Monate keine Raten gezahlt und wurde nach einmaliger Androhung fristlos gekündigt und das Fahrzeug bei einem Werkstattaufenthalt sichergestellt. Die Richter stellten fest, dass die ausgesprochene Kündigung rechtmäßig war.Links:http://www.otto-schmidt.de/ovs_zivilrecht/zivilr_39934.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Denken Sie beim Kfz-Leasing daran, dass Nichtzahlung von mehr als zwei Monatsraten – ähnlich dem Mietrecht – schnell zur Kündigung durch den Leasinggeber führen kann.