BGH präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising

Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 13.12.2012 (I ZR 217/10) wieder einmal in Sachen Keyword-Advertising zu entscheiden. Zur Frage stand, inwiefern es rechtmäßig ist, eine fremde Marke...

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Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 13.12.2012 (I ZR 217/10) wieder einmal in Sachen Keyword-Advertising zu entscheiden. Zur Frage stand, inwiefern es rechtmäßig ist, eine fremde Marke bei der Google Adwords-Werbung zu verwenden.

newsIm vorliegenden Fall betreibt die Beklagte einen Online-Shop für Geschenke, Pralinen und Schokolade. Bei der Suchmaschine Google schaltete sie im Januar 2007 eine Adwords-Anzeige mit dem Keyword „Pralinen“. Als „weitgehend passende Keywords“ wählte sie u.a. „most pralinen“.

Dadurch sah sich die Klägerin, Inhaberin der ausschließlichen Lizenz an der unter anderem für Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Marke „MOST“, in ihren Rechten verletzt.

Die Klage wurde abgewiesen. Eine Markenverletzung liegt im Einklang mit der bisherigen Linie des BGH nicht vor, wenn die Werbung – wie im Streitfall – in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.Links:Pressemitteilung des BGH

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Grundsätzlich ist bei der Verwendung fremder Marken stets Vorsicht und Sorgfalt geboten. In den meisten Fällen führt die Verwendung eines geschützten Begriffes oder Zeichens zu einer (abmahnfähigen) Rechtsverletzung. Im Falle der Google Adwords steht hingegen höchstrichterlich fest, dass fremde Begriffe hier verwendet werden dürfen. Wir raten in solchen Fällen allerdings an, zuvor rechtlichen Rat einzuholen.

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