BGH zur vergleichenden Werbung bei Parfümen

Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 06.12.2007 (I ZR 169/04) über die Unterlassungsklage eines bekannten Parfümherstellers zu entscheiden. Dieser hatte behauptet, die von einem Mitbewerber vertriebenen preiswerten...

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markenrechtDer Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 06.12.2007 (I ZR 169/04) über die Unterlassungsklage eines bekannten Parfümherstellers zu entscheiden. Dieser hatte behauptet, die von einem Mitbewerber vertriebenen preiswerten Parfümprodukte seien Imitate von seinen Markenparfüms. Außerdem verwende die Beklagte für ihre Produkte Bezeichnungen, denen die angesprochenen Verkehrskreise entnehmen könnten, welches bekannte Markenparfüm durch das betreffende Billigparfüm nachgeahmt werde. So sei beispielsweise „Icy Cold“ als Hinweis auf das Parfüm „Cool Water“ von Davidoff und „Sunset Boulevard“ als Hinweis auf das Originalprodukt „Sun von Jil Sander“ zu verstehen. Die Verwendung des Anfangbuchstabens „J“ bei „Justice Blue“ sei dahin zu deuten, dass es sich um die Nachahmung eines Originalparfüms der Marke „JOOP!“ handele. Der Kläger sah darin eine wettbewerbsrechtlich unzulässige vergleichende Werbung. Hatten allerdings bereits die Vorinstanzen die Klage abgewiesen, so sah auch der BGH den Anspruch nicht als begründet an. Es sei nicht nachgewiesen, dass die angesprochenen Verkehrsteilnehmer die Bezeichnungen der Beklagten als Darstellung einer Imitation oder Nachahmung der Markenprodukte der Klägerin verstünden. Mithin sei auch den Endverbrauchern der vorgetragene „Code“ nicht bekannt.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41980&pos=1&anz=186

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Wer bei einer vergleichenden Werbung eine Ware als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware darstellt, handelt unlauter i.S.d. Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich ist die Nachahmung zwar erlaubt, allerdings nicht wenn der Gesetzgeber ein bestimmtes Interesse geschützt hat (so z.B. bei Marken, Geschmacksmustern oder Werken i.S.d. UrhG).

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