BMF-Schreiben zur Einnahme-Überschuss-Rechnung

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 10. Februar 2005 festgelegt, dass ab dem 31.12.2004 alle Einnahme-Überschuss-Rechnungen (sogenannte 4/3 – Rechnung nach § 4 III EStG) auf amtlich...

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steuernDas Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 10. Februar 2005 festgelegt, dass ab dem 31.12.2004 alle Einnahme-Überschuss-Rechnungen (sogenannte 4/3 – Rechnung nach § 4 III EStG) auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken einzureichen sind, sobald die Betriebseinnahmen über EUR 17.500,00 liegen.Links:http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage29894/BMF-Schreiben-vom-10.-Februar-2005-IV-A-7-S-1451-14/05.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Einreichung einer formlosen Gewinnermittlung wird ab diesem Jahr nur noch für Unternehmen akzeptiert, deren Betriebseinnahmen unter der Grenze von EUR 17.500,00 liegen.

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