Gesetzeslage – BMWi plant Änderung des UWG bzgl. Telefonwerbung

IT-Sicherheit

Das Bundeswirtschaftsministerium plant nach eigenen Angaben eine Änderung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (PM vom 15.05.2007). Da sich das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in der Vergangenheit als nicht...

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Das Bundeswirtschaftsministerium plant nach eigenen Angaben eine Änderung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (PM vom 15.05.2007). Da sich das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in der Vergangenheit als nicht ausreichend wirkungsvoll erwies, sollen weitere Maßnahmen zur Begrenzung dieser unlauteren Wettbewerbshandlung ergriffen werden. „Um die Verfolgung von Verstößen gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung in Zukunft effektiv zu gestalten, soll im Telekommunikationsgesetz die Möglichkeit der Unterdrückung der Rufnummer eingeschränkt werden“, so die Aussage von Michael Glos. Mit anderen Worten, wer zukünftig Werbeanrufe tätig und seine Telefonnummer dabei nicht überträgt, soll ein Bußgeld zahlen. Die zunehmende Zahl der rechtswidrigen Werbeanrufe wirke sich schädigend auf die Unternehmen aus, die sich im Bereich des Zulässigen bewegen, schreibt das BMWi.

Links:http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=203364.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Zustimmung handelt es sich nach § 7 II Nr.2 UWG um eine unzumutbare Belästigung. Leider wird dieses Gebot zum Leid vieler Verbraucher und auch Unternehmer nur unzureichend beachtet. Es bleibt abzuwarten, ob die Verschärfung des Verbotes hier zu helfen vermag.

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