Mit dem Beschluss vom 14.06.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) beschlossen. Demnach soll künftig nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die entsprechend vereinheitlichten Vorschriften sollen das neue Telemediengesetz bilden (TMG). Darüberhinaus soll auch ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung geschaffen werden um die Spam-Problematik besser in den Griff zu bekommen. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden können, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu einer Höhe von 50.000 € belegt.Links:http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=140388.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Bisher gilt nach § 7 UWG, dass bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt, eine unzumutbare Belästigung anzunehmen ist. In der Folge kann der Belästigte einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Bei erfolgreichem Durchlaufen des TMG durch das Gesetzgebungsverfahren, werden die Vorschriften nocheinmal verschärft. Zu beachten ist allerdings, dass „Spam“ nicht nationales Problem ist, sondern dass der Großteil der unerwünschten E-Mails aus dem Ausland kommt, wo das Bundesrecht keine Anwendung findet.
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