Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2005 den Gesetzentwurf zum Mindeskapitalgesetz abgelehnt. Die ursprünglich geplante Absenkung des Mindestkapitals von 25.000 € auf 10.000 € sei willkürlich und verfehle das angestrebte Ziel, GmbH-Gründungen zukünftig zu vereinfachen. Der anfängliche Prüfungsaufwand seitens des Registergerichtes bliebe der gleiche. Vielmehr sei eine Gesamtreform des GmbH-Gesetzes notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaftsform im euopäischen Raum zu steigern, so die Stellungnahme des Bundesrates.Links:http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0619_2D05B,property=Dokument.pdf
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die angestrebte Absenkung des Mindestkapitals von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist somit vorläufig gescheitert. Das Gesetz sollte ursprünglich zum 1.6.2006 in Kraft treten.
Weitere Informationen zum Thema