Bundesregierung beschließt Modernisierung des Urheberrechts

Mit dem Beschluß vom 22. März 2006 hat die Bundesregierung den „Zweiten Korb” der Urheberrechtsnovelle verabschiedet und somit nach Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Rechte zum Schutz...

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urheberrecht2Mit dem Beschluß vom 22. März 2006 hat die Bundesregierung den „Zweiten Korb” der Urheberrechtsnovelle verabschiedet und somit nach Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums „fit für das digitale Zeitalter“ gemacht. Nach der Novelle ist es nun zwar weiterhin zulässig, eine Privatkopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk auch in digitaler Form vorzunehmen. Die Umgehung von Kopierschutz ist allerdings verboten, wie es auch durch EU-Recht vorgegeben wurde. Neu ist zudem, dass eine Vergütung auf Geräte und Speichermedien nun im Gesetz festgelegt ist. Die Höhe der Vergütung müssen die Verbände der Hersteller als Zahlungspflichtige und die Rechtsinhaber (Verwertungsgesellschaften) als Zahlungsempfänger untereinander allerdings selber aushandeln. Der Gesetzgeber legt hier keine Kriterien fest, wobei aber ein Grundsatz wie „Je mehr Kopierschutz, desto weniger Gerätevergütung“ zu berücksichtigen sei. Im Weiteren befasst sich der „zweite Korb“ mit den Verwertungsrechten bezüglich bisher unbekannter Nutzungsarten und auch Sonderrechten für die Filmwirtschaft.Links:http://www.bmj.bund.de/enid/3bce3208c8a4014b296be0fbdc433e45,6b1c11707265737365617274696b656c5f6964092d0932343031093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093033093a095f7472636964092d0932343031/Presse/Pressemitteilungen_58.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Eine Instrument wie die sogenannte „Pauschale Urheberrechtsabgabe“ gab es bisher nur aufgrund von einschlägigen Gerichtsurteilen, wie dem des Oberlandesgericht München. Dies entschied beispielsweise, dass Computerhersteller pro verkauften Rechner eine pauschle Urheberrechtsabgabe von 12 Euro an die Verwertungsgesellschaft Wort abgeben müssen. Durch die modernisierung des Urheberrechts in der BRD werden solche Entscheidungen nun in das Gesetz übertragen worden und schaffen infolgedessen mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Branchen, insofern das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss kommt.

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