Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Rahmen der Sitzung vom 19.05.2006 aufgefordert, die im Regierungsentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts vorgesehene pauschale Urheberrechtsabgabe zu überprüfen. Der Rat kritisierte dabei vor Allem die vorgesehene Deckelung von 5 % des Gerätepreises. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht die Interessen der Urheber und Geräteindustrie allerdings durch die Novelle fair ausgeglichen. Die gesetzliche Begrenzung der pauschalen Vergütung werde nicht zu massiven Einbrüchen im Vergütungsaufkommen führen, da sich hier das Käuferverhalten entscheidend geändert habe. Nach Aussagen der Ministerin werden die Vervielfältigungsgeräte nämlich in immer schnelleren Entwicklungszyklen ausgetauscht, sodass hier die Masse den Rechteinhabern ein angemessenes Vergütungsaufkommen sichere. Zudem dürfe die Abgabe keinesfalls zu hoch angesetzt werden, da der Verbraucher gegebenfalls auf Geräte aus dem Ausland zurückgreifen würde, die nicht mit der Abgabe belastet sind. In diesem Fall würden Hersteller sowie Urheber leer ausgehen.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die pausche Urheberrechtsabgabe ist bisher ein Instrument zur Wahrung der Interessen der Urheber, welches durch die Rechtsprechung entwickelt wurde. Es gibt also noch keine gesetzliche Grundlage für diese Ansprüche. Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Urheberrechtes, der eine solche Regelung beinhaltet, befindet sich allerdings bereits im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Die Mühlen des Gesetzes laufen bekanntlich jedoch langsam – eine abschließende Umsetzung der Novelle wird nicht vor Ende 2006 erwartet.