Bundestag beschließt „zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform

Der Bundestag hat mit dem Beschluss vom 05.07.2007 dem zweiten Teil (so genannter „zweiter Korb“) der Urheberrechtsreform zugestimmt. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz das Ja-Wort geben, so...

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urheberrecht2Der Bundestag hat mit dem Beschluss vom 05.07.2007 dem zweiten Teil (so genannter „zweiter Korb“) der Urheberrechtsreform zugestimmt. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz das Ja-Wort geben, so wäre die im Jahr 2003 begonnene Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes vorerst abgeschlossen. Privatkopien bleiben demnach weiterhin zulässig, es sei denn, die Kopien werden von offensichtlich illegalen Vorlagen gemacht. Dies wäre z.B. bei CDs der Fall, die nicht im Geschäft erworben, sondern aus dem Internet herunter geladen wurden oder aus einer Tauschbörse stammen. Auch die Umgehung eines Kopierschutzes ist nicht zulässig. Um den Rechteinhabern aber gleichzeitig eine entsprechende „Entschädigung“ zukommen zu lassen, wird die pauschale Urheberrechtsabgabe neu geregelt. Geräte und Speichermedien, die typischerweise für Kopien genutzt werden, werden mit einer Abgabe belegt, über dessen Höhe sich die Verbände der Gerätehersteller und die Verwertungsgesellschaften der Urheber einigen müssen. Ein Ausnahme soll allerdings für solche Geräte gelten, die technisch so konstruiert sind, dass ein Kopierschutz mit Ihnen nicht umgangen werden kann. Hier wird keine pauschale Urheberrechtsabgabe fällig.Links:http://www.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/news_6558.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Grundsätzlich ist einem Unternehmer davon abzuraten, illegal erlangte Software in seiner Firma zu verwenden. Allerdings bleibt es – dies gilt für Privatpersonen und Unternehmen – weiterhin zulässig, eine Sicherungskopie für den eigenen Gebrauch anzulegen. Da professionelle Anwender-Software schnell die 1000 € – Grenze überschreitet, ist es sogar zu empfehlen, insofern nicht ein vorhandener Kopierschutz geknackt werden muss. Letzteres ist – die Zustimmung des Bundesrates einmal angenommen – zukünftig per Gesetz nicht zulässig.

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