Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich am 23.11.2005 in mit der Frage, ob elektronische Medien ein anderes rechtliches Programm fordern. Zu entscheiden ist im konkreten Fall, ob Ermittlungsbeamte auf E-Mails oder andere Kommunikationsdaten zugreifen können. Grundsätzlich ende das Fernmeldegeheimnis, sobald die Informationen den Empfänger erreicht haben. Nur unter strengen Voraussetzungen sei von dieser Regel abzuweichen, was die Richter nun prüfen werden. Ein Urteil wird innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate erwartet.Links:http://www.heise.de/newsticker/meldung/66558
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Gem. Art. 10 GG sind das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Nur zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darf hiervon abgewichen werden. Es bleibt nun mehr zu hoffen, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung Klarheit in die bisher umstrittene Frage bringt, inwiefern das Fernmeldegeheimnis auch für elektronische Kommunikation gilt.
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