Vor kurzem wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet gebilligt. Inhalt und Zweck dieses Gesetzes ist eine Pflicht für Unternehmen, die kostenpflichtige Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, mehr Informationen zu den für die Inanspruchnahme anfallenden Kosten, zur Laufzeit und den Lieferbedingungen sowie weiteren wichtigen Eigenschaften der angebotenen Produkte anzugeben.

Die neue Pflicht soll die Verbraucher vor Kostenfallen schützen. Da die Gestaltung der Verkaufssituation im Internet größtenteils durch die Anbieter selbst gestaltet wird, liegt es in ihrer Verantwortung den geforderten Button umzusetzen.
Der Gesetzesentwurf muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden, bevor er seine Geltungskraft entfalten wird. Auch auf europäischer Ebene wird es mit Sicherheit eine ähnliche Lösung geben. Bereits im Juli verabschiedete das EU-Parlament eine ähnliche Richtlinie. Mit der Zustimmung des Europäischen Rates wird im Oktober gerechnet.
Links:Bericht auf golem.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden Online-Anbieter eine schnelle Lösung implementieren müssen. Bei Nichtbefolgung wird es mit Sicherheit zu Abmahnungen durch Wettbewerber sowie möglicherweise zu sonstigen Zusatzkosten wie Bußgeldern kommen.
Die Buttons müssen so ausgestaltet sein, dass ein klarer Schriftzug, wie in etwa: „Zahlungspflichtig bestellen?“ oder ein ebenso gut verständlicher Hinweis darauf zu erkennen ist.
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