Datenschutzbehörde erlässt Anordnung gegen Facebook

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Untersagungsanordnung: Wie soeben in der Tagesschau berichtet, hat heute die Hamburgische Datenschutzbehörde Facebook untersagt, WhatsApp-Daten von deutschen Nutzern zu erheben. Der Vorgang ist bislang einmalig. Was ist passiert?...

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Untersagungsanordnung:

Wie soeben in der Tagesschau berichtet, hat heute die Hamburgische Datenschutzbehörde Facebook untersagt, WhatsApp-Daten von deutschen Nutzern zu erheben. Der Vorgang ist bislang einmalig.

Was ist passiert?

WhatsApp hat in Deutschland ca. 35 Millionen Nutzer und wurde vor zwei Jahren von Facebook gekauft. Damals hatte Facebook noch zugesichert, die WhatsApp-Daten würden nicht mit Facebook-Datenbeständen zusammengeführt werden. Vor einigen Wochen war jedoch angekündigt worden, dass nun doch Nutzerdaten von WhatsApp an Facebook transferiert würden, insbesondere die Telefonnummer des jeweiligen Nutzers. Gestern lief die Frist von WhatsApp zur Einwilligung ab, so dass WhatsApp-Nutzer ohne diese Einwilligung die App nicht mehr benutzen können.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Prof. Johannes Caspar, hat nun heute gegen Facebook, die eine Niederlassung in Hamburg betreibt, eine Untersagungsanordnung erlassen mit der Maßgabe, dass WhatsApp-Daten nicht von Facebook erhoben und gespeichert werden dürfen, bereits erhobene Daten sind zu löschen. Zur Begründung führt Prof. Caspar aus, dass zwar die WhatsApp-Nutzer ihre Zustimmung zur Datenübermittlung an Facebook in der App selbst erteilt hätten, jedoch die spätere Nutzung durch Facebook eine gesonderte Einwilligung benötige, die eben nicht vorliege, da die betreffenden Facebook-Nutzer nicht gefragt wurden. Hinzu komme erschwerend, dass die Übermittlung der Daten an Facebook ja auch Kontaktdaten der WhatsApp-Nutzer beinhalte, da WhatsApp stets einen Zugang zu den Kontakten im jeweiligen Handy verlange.

Facebook hat angekündigt, gegen die Anordnung gerichtlich vorgehen zu wollen.

Warum ist das wichtig für Sie?

In erster Linie geht es hier um private Vorgänge, denn die Nutzungsbedingungen von WhatsApp untersagen die gewerbliche Nutzung. Hieran halten sich jedoch nicht alle Unternehmen und lassen ihre Mitarbeiter bei Ansprache von Kunden gewähren. Für diesen Fall erhält das Thema WhatsApp auch für Unternehmen Relevanz.

Wichtig ist hierbei, dass WhatsApp nach meiner Kenntnis keine Server innerhalb der EU bzw. EWR betreibt. Damit kann zwar jede Privatperson ihre Einwilligung in den Transfer der eigenen, personenbezogenen Daten auf US-Server erteilen. Sobald jedoch solche Daten von Ansprechpartnern der Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartnern in der App-Kommunikation auftauchen, erfolgt ein Datentransfer im Verantwortungsbereich Ihres Unternehmens, insbesondere wenn das betreffende Handy ein Firmenhandy ist. Dieser Datentransfer ist im Regelfall nicht zulässig, so dass hier ein Bußgeldtatbestand ausgelöst wird.

Was ist zu tun?

Der Streit zwischen der Datenschutzbehörde in Hamburg und Facebook wird wohl in die zweite Runde gehen. Hier bleibt es spannend. Haftungsrechtlich relevant wird es jedoch für Sie, wenn Ihre Mitarbeiter beruflich WhatsApp nutzen. Da sich die Datenschutzbehörden nun auf WhatsApp „eingeschossen“ haben, dürfte im Rahmen zukünftiger Audits auch die Frage gestellt werden, ob Sie Ihren Mitarbeitern die Nutzung der App erlauben. Da dies mit erheblichen Rechtsrisiken verbunden ist (Transfer personenbezogener Daten von Ansprechpartnern der Kunden, Lieferanten, Kooperationspartner auf US-Server), sollten Sie per interner Anweisung allen Mitarbeitern die Nutzung von WhatsApp zu beruflichen Zwecken untersagen. Gern stelle ich hierfür einen Textvorschlag zur Verfügung.

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