Das Landgericht Stuttgart (5 S 106/04) hatte darüber zu entscheiden, ob der Inhaber einer Hausratsversicherung bei Datenverlust durch Blitzeinschlag den Schaden für den Verlust von elektronischen Daten ersetzt verlangen kann. Ein Mann hatte die Kundenkartei seines Fahrradgeschäfts auf der Festplatte seines Computers gespeichert. Nach einem Blitzschlag war sie nicht mehr abrufbar. Der Besitzer beauftragte eine Spezialfirma mit der Datenrettung und wollte die Kosten von der Hausratversicherung ersetzt haben. Die Richter stellten fest, dass der Verlust elektronischer Daten nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist und wies die Klage ab.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Haftung für Datenverlust ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten im IT-Recht. Versicherungen decken die Schäden für den Verlust elektronischer Daten nicht ab. Insoweit sollten zumindest die eigenen Verträge mit Kunden ausreichende Haftungsregeln zum Thema Datenverlust enthalten.