„Der beste Preis der Stadt“ ist irreführend

Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 23.09.2005 (81 O 127/05), dass die Aussagen „Der beste Preis der Stadt“ sowie „Die tiefsten Preise finden Sie hier“ wettbewerbswidrig...

2284 0
2284 0

eac2c6452dDas Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 23.09.2005 (81 O 127/05), dass die Aussagen „Der beste Preis der Stadt“ sowie „Die tiefsten Preise finden Sie hier“ wettbewerbswidrig seien. Der angemessen aufmerksame und durchschnittlich gut informierte Verbraucher könne annehmen, dass er sich in der Folge hinsichtlich des Preises keinerlei Gedanken mehr machen brauche. Dies sei irreführend, da die Beklagte mit der Werbung auch nur meint, dass sie im Rahmen ihrer Preisgarantie auf den woanders niedrigeren Preis in geeigneter Form einsteigen werde. Somit erlangt der Verbraucher nur dann „den besten Preis“, wenn er sich zuvor ausführlich über die Preise der Konkurrenz informiert habe. Die Werbung weise allerdings an keiner Stelle auf die Notwendigkeit einer eigenen Preisuntersuchung hin. Das Gericht gab dem Unterlassungsanspruch gegen den Werbenden somit statt.Links:http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php#

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Grundsätzlich darf die Werbung des Unternehmens weder die Unwahrheit sagen noch durch missverständliche Äußerungen absichtlich einen Irrtum im Kunden hervorrufen, es sei denn, es liegt auf der Hand, dass sie nicht den Tatsachen entspricht.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article