Am 7. Februar 2006 hat die sog. Sunriseperiode II zur Anmeldung von EU-Domains begonnen. Sie läuft bis zum 7. April 2006. In dieser Zeitspanne haben Inhaber von Schutzrechten (Marke, Geschäftsbezeichnung, Werktitel, Name etc.) die Möglichkeit, vor Beginn der Landrushperiode bevorzugt ihre EU-Domain registrieren zu lassen. Gemäß Abschnitt 12 Kapitel V der Sunrise-Regeln muss die Richtigkeit der vorgetragenen Rechte von einer Behörde oder einem Rechtsanwalt eidesstattlich erklärt werden. Ohne eine solche eidesstattliche Erklärung findet die Anmeldung der EU-Domain bei der Vergabe keine Berücksichtigung. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig eine eidesstattliche Erklärung der vorhandenen Rechte vom Anwalt anzufordern.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/onlineberatung/?
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Sollten Sie Ihre Geschäftsbezeichnung, Ihren Werktitel oder aber privaten Namen als EU-Domain während der Sunriseperiode registrieren lassen wollen , so sollten Sie schon heute die erforderlichen Nachweise zusammentragen. Letzter Tag der Anmeldung ist der 6. April 2006. Die eidesstattliche Erklärung – und damit Bestätigung – der Richtigkeit der Rechte kann von der Kanzlei Dr. Wulf für Sie vorgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie eine entsprechende Onlineanfrage an uns richten. Die Kosten der Bestätigung betragen EUR 120,00 netto für private Namensrechte sowie EUR 240,00 netto für unternehmerische Rechte wie Werktitel, Geschäftsbezeichnung etc.
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