Das Bundesarbeitsgericht hatte mit dem Urteil vom 02.06.2005 (2 AZR 296/04) über die Rechtsfolgen bei unzulässigen Kündigungsfristen zu entscheiden. Die Richter wiesen zunächst darauf hin, dass es unzulässig sei, für den Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis zu vereinbaren, als für den Arbeitgeber. In der Folge, so der entscheidende Punkt, gelte für den Arbeitnehmer nicht die gesetzliche Kündigungsfrist, sondern vielmehr der längere, dem Arbeitnehmer auferlegte Zeitraum.Links:http://www.otto-schmidt.de/aktuell/index_43003.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Der Arbeitgeber ist gut beraten, sich und den Arbeitnehmer bezüglich der Kündigungsfristen im Arbeitsvertag gleichzustellen.
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