Das Landgericht Paderborn entschied mit dem Urteil vom 28.11.2006 (6 O 70/06), dass die Widerrufsfrist bei eBay doch nur 14 Tage beträgt. Es teilt somit nicht die Auffassung des KG Berlin und des OLG Hamburg, wonach bei eBay eine 1-Monats-Frist bezüglich des Widerspruchrechts bestehen muss, da die erforderliche schriftliche Belehrung nicht vor Vertragsschluss vorliegen könne. Die Richter am Landgericht Paderborn sind dem Urteil zur Folge der Auffassung, bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay genüge es der Textform i.S.d. § 126 b BGB, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Zusätzlich seien die Informationen auch nach dem Kauf noch 90 Tage abrufbar.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/urteile/40/
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Das OLG Hamburg sprach sich mit dem Urteil vom 24.08.2006 (3 U 103/06) für eine 1-Monats-Frist bezüglich des Widerrufsrecht bei eBay aus. Ebenso entschied das KG Berlin (5 W 156/06 und 5 W 295/06), zuletzt am 05.12.2006. Die Rechtsprechung hat hier somit für hohe Rechtsunsicherheit gesorgt. Diese wird noch dadurch verschärft, dass sich der Abmahnende bei Internet-Streitigkeiten das Gericht aussuchen kann.
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