Das Landgericht Saarbrücken entschied mit dem Urteil vom 09.08.2006 (1 K 66/06), dass der umstrittene Arzneimitelhändler DocMorris seine Saarbrücker Filliale vorerst weiter betreiben darf. Der Eilantrag einer Apothekerin auf sofortige Schließung der Apotheke wurde zurückgewiesen. Grundsätzlich bestehe zwar in der BRD das Fremdbesitzverbot: Apotheken müssen von ihrem Besitzer geführt werden (seit 2004 sind max. 3 Fillialen zulässig). Somit sei der Betrieb einer Apotheke seitens einer Kapitalgesellschaft im Prinzip unzulässig. DocMorris bezog sich allerdings auf das europäische Gebot des freien Binnenmarktes und bekam vorerst Recht. Wettbewerbsrechtlich sei der Betrieb der Apotheke nicht zu beanstanden. Allerdings steht die eigentliche, inhaltliche Entscheidung noch aus. Über die Rechtmäßigkeit der Betriebszulassung wird derweil vor den Verwaltungsgerichten gestritten. Insofern stellt die Entscheidung lediglich einen kleinen Etappensieg für DocMorris dar.Links:http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,430909,00.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, das Apothekengesetz an ein entsprechendes Grundsatzurteil unverzüglich anzupassen. Insofern das Fremdbesitzverbot also gegen EU-Recht verstösst, würde ein Ruck durch die Arzneimittelbranche gehen. Als kombinierter Internet-Versandhändler und ortsnaher Apotheker könnten Kapitalgesellschaft wie DocMorris beispielsweise ein Netz von Internet-Terminals errichten. Medikamente könnten so quasie per Chipkarte bestellt werden und gleichzeitig vor Ort beraten werden. Der erhöhte Wettbewerb könnte in diesem Fall dem Verbraucher, sowie dem gesamten Gesundheitssystem zu Gute kommen.
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