Domainkauf nicht sofort als Betriebsausgabe abziehbar

Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 (Az. III R 6/05), dass der Kaufpreis für eine Internetdomain nicht als Betriebsausgabe unmittelbar abzugsfähig ist. Nach Ansicht...

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inkassoDer Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 (Az. III R 6/05), dass der Kaufpreis für eine Internetdomain nicht als Betriebsausgabe unmittelbar abzugsfähig ist. Nach Ansicht der Richter handele es sich beim Domainkauf um die Anschaffung eines nicht abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgaben zu berücksichtigen ist (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Eine Abzugsfähigkeit vor dem Wiederverkauf der Domain scheidet damit ausLinks:http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2007.2.14/3R605.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das Urteil wird sicherlich im Rahmen der Steuerberater schnell Beachtung finden und umgesetzt werden. Unternehmer ohne eigenen Steuerberater sollten das Urteil allerdings kennen, da ansonsten in einigen Jahren ggf. unangenehme Nachforderungen der Finanzbehörde entstehen könnten.

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