Die Regelungen zur der Vergabe von dotEU – Domains während der sogenannten Sunrise-Periode sind nun, vier Wochen nach Bekanntgabe der englischen Version, auch in deutscher Sprache abrufbar. Das Dokument beinhaltet u.a. Informationen zum Antragsvorgang, es bestimmt, wer zu einer Registrierung bereits ab dem 7. Dezember 2005 berechtigt ist und wie der Nachweis an bestimmten Kennzeichenrechten zu erbringen ist.Links:http://www.eurid.eu/en/documents/file_folder.2005-10-21.0681079212/sunrise_rules_de.pdf
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Wer an den begehrten dotEU-Domains interessiert ist, sollte die Regelungen nun zu Mindest einmal überfliegen.
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