Die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, soll einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll – so das Vorhaben – als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden.
Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 18.02.2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen (d. h. keine Grundstücke) in der Zivilprozessordnung (ZPO) nur als Präsenz- (= vor Ort-) versteigerung durch den Gerichtsvollzieher enthalten. Die dabei notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise mitunter hohe Kosten und einigen Zeitaufwand.
Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art – etwa über das Internet – nur versteigern, wenn Gläubiger oder Schuldner dies beantragen. Dieses Verfahren ist nicht mehr praxisgerecht. Die Versteigerung beweglicher Sachen soll ohne weiteres im Internet erfolgen können und eine ernsthafte und gleichberechtigte Alternative zur Präsenzversteigerung werden. „Dadurch sparen wir Kosten und ermöglichen ein anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren“, betonte Zypries.
VORTEILE: Die Versteigerung im Internet dient dem Interesse des Gläubigers und des Schuldners, wenn „… in der Versteigerung ein möglichst hoher Erlös erzielt wird. Denn: Je höher der Erlös, desto schneller können die Schulden getilgt werden. Bei höheren Erlösen muss zur Tilgung unter Umständen weniger Eigentum des Schuldners versteigert werden. Das spart dem Schuldner auch Kosten für weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Je schneller die Versteigerung, desto geringer sind die auflaufenden, dem Schuldner zusätzlich zur Last fallenden Zinsen. Ich gehe davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung höhere Erlöse erzielt werden können. Über das Internet erreichen wir einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Ein größerer Bieterkreis bedeutet mehr Wettbewerb um den Zuschlag und dadurch höhere Erträge. Wir helfen damit Schuldnern, schneller wieder auf die Beine zu kommen. Und wir unterstützen die Gläubiger bei der raschen und effektiven Beitreibung ihrer offenen Forderungen“, erklärte Zypries.Links:Pressemitteilung des BMJ
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Es ist nicht auszuschließen, dass sich neue Betätigungsfelder für Unternehmer ergeben. Neue, angepasste Softwarelösungen müssen gefunden, erstellt und ggf. „an den Staat“ gebracht werden. Es lohnt sich, das Gesetzgebungsverfahren im Auge zu behalten.