Die Bundesregierung hat am 16.06.2005 eine Einigung im Vermittlungsausschuss zum neuen Wettbewerbsrecht erzielt. Mit der Umsetzung passt sich die Bundesrepublik an die aktuellen EU-Richtlinien an, sodaß künftig einheitliche Regelungen für lokale, regionale oder grenzüberschreitende Maßnahmen bestehen. Die wesentlichste Neuerung sei, dass das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem durch eine Selbsteinschätzung der Unternehmen ersetzt wird, denen allerdings eine nachträgliche Kontrollmöglichkeit der Kartellbehörden gegenüber steht. Des Weiteren werden Schadensersatzansprüche gestärkt und auch die Bußgelder verschärft.Links:http://www.bmwa.bund.de/Navigation/wirtschaft,did=67588.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Das neue Wettbewerbsrecht bietet den Unternehmen anstatt des Genehmigungssystems zur Abwehr von Kartellabsprachen die Möglichkeit der Selbsteinschätzung mit nachträglichger Prüfung.
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