Der Europäische Gerichtshof entschied mit dem Urteil vom 07.07.2005 (C-418/02), dass Einzelhändler ihre Marke nun auch als Dienstleistungsmarke schützen lassen dürfen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte zuvor einen entsprechenden Antrag seitens der Praktiker Bau- und Heimwerke AG abgelehnt.Links:http://www.curia.eu.int/de/actu/communiques/cp05/aff/cp050063de.pdf
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Ein Einzelhändler kann seine Marke(n) nicht nur für Waren, sondern auch für Dienstleistungen durch Eintragung beim DPMA schützen lassen.