Einwurf-Einschreiben weist den Zugang nicht nach

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit dem Urteil vom 25.11.2005 (11 WF 1013/04), dass ein Einwurf-Einschreiben den Zugang beim Empfänger nicht nachweist. Es erfolge, im Gegensatz zum Übergabe-Einschreiben, keine...

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zustandekommenDas Oberlandesgericht Koblenz entschied mit dem Urteil vom 25.11.2005 (11 WF 1013/04), dass ein Einwurf-Einschreiben den Zugang beim Empfänger nicht nachweist. Es erfolge, im Gegensatz zum Übergabe-Einschreiben, keine persönliche Aushändigung. Es sei also nicht sicher, ob die Dokumente dem richtigen Adressaten zugestellt wurden.Links:http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=/rss/urteile/121505.html&docid=1-121505

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Bei besonders wichtigen Geschäften sollte der Unternehmer deshalb Übergabe-Einschreiben verwenden, um bei einer Streitigkeit über das Zustandekommens des Vertrages nachweisen zu können, dass beispielsweise seine Vertragsannahme dem Anbietendem fristgerecht zugegangen ist.

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