Entscheidung im Streit um „Weltonline“

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 02.12.2004 (I ZR 207/01), dass der Inhaber einer Marke sich nicht gegen die Verwendung dieser in einem Domainnamen wehren kann, wenn...

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domainrecht2Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 02.12.2004 (I ZR 207/01), dass der Inhaber einer Marke sich nicht gegen die Verwendung dieser in einem Domainnamen wehren kann, wenn es sich um einen Gattungsbegriff handelt. Die Axel Springer AG klagte als Inhaber der Marke „Die Welt“ auf Unterlassung gegen den Inhaber der Domain „Weltonline“, scheiterte allerdings mit seinem Begehren, da die Richter hier keine sittenwidrige Schädigung sahen. Weiter führten die Richter aus, dass dies nur gelte, insoweit die Domain nicht in kennzeichenverletzenderweise verwendet werde.Links:http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?051696

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es ist zulässig, Gattungsbegriffe, ob als Marke eingetragen oder nicht, in oder als Domainnamen zu verwenden, wenn diese nicht in kennzeichenverletzenderweise genutzt wird.

Weitere Informationen zum Thema

 

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