In der letzen Woche hat der Bundestag eine erneute Reform des Widerrufsrechts im Fernabsatz verabschiedet. Obwohl die letzte Reform erst am 11.06.2010 in Kraft trat, erscheint eine erneute Reformierung des Widerrufsrechts notwendig, da es sich hier um die Umsetzung und Berücksichtigung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs handelt, welches im September 2009 von diesem ausgesprochen wurde und die Unvereinbarkeit des nationalen Widerrufsrecht mit der EU-Richtlinie feststellte.
II. Die Neuregelung über den Wertersatz im Wesentlichen
Links:Gesetzesentwurf auf Bundestag.de
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Sicherlich ist das Ärgernis über die Ständigen Veränderungen im Fernabsatzrecht groß, allerdings ist es dennoch enorm wichtig, die Neuregelungen in der dafür vorgesehenen Übergangsregelung zu implementieren. Falsche Widerrufsbelehrungen bieten eine große Fläche für Abmahnungen durch Wettbewerber und ggf. Bußgeldverfahren.
Die Tatsache, dass der Wertersatzanspruch bei reiner Prüfung der Ware nun wegfällt, könnte vielen Unternehmern und Händlern einen ernstzunehmenden wirtschaftlichen Schaden zufügen. Zudem ist zu erwarten, dass die nächste Neuregelung des Widerrufsrechts im Fernabsatz in naher Zukunft folgen wird.
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