Erschöpfung des Rechts nur bei Bezug zum Original

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 08.02.2007 (I ZR 77/04), dass sich ein Händler, der eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ verwendet nur...

3061 0
3061 0

markenrechtDer Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 08.02.2007 (I ZR 77/04), dass sich ein Händler, der eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ verwendet nur auf die Erschöpfung des Markenrechts berufen darf, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte des Markeninhabers bezieht. Streitgegenständlich war in diesem Fall die Marke „AIDOL“, die der Markeninhaber seit 1976 für Holzschutzmittel, Holzlasuren und Holzklarlacke verwendet. Die Beklagte vertreibt dieselben Produkte. Durch die Verwendung der Marke als Metatag im HTML-Code und in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ sah sich die Markeninhaberin in ihren Rechten verletzt, da der Beklagte nicht ernsthaft ihre Waren vetreiben würde. Vielmehr nutze er die Bekanntheit der Marke aus, um seiner Internetseite zu mehr Treffern in den Suchmaschinen zu verhelfen. Der Beklagte hielt dem entgegen, dass die Rechte an der Marke erschöpft seien, da er stets eine bestimmte Menge der Waren des Klägers auf Lager hatte. Die Kläger forderten dennoch Unterlassung – zu Recht, wie der BGH nun entschied. Zunächst stellten die Richter fest, dass eine kennzeichenmäßige Benutzung vorliegt. Der Rechtsverletzung stehe zudem nicht entgegen, dass dem Internet-Nutzer die Verwendung der Marke nicht direkt sichtbar sei. Darüber hinaus sei der Anspruch nicht unbegründet, weil die Markenrechte erschöpft seien. Dazu bedarf es nämlich in der Werbung eines konkreten Bezuges zu dem Originalprodukt. Daran fehle es, wenn die Werbung entweder nicht produktbezogen, sondern unternehmensbezogen erfolgt oder sich auf andere Produkte als Originalprodukte bezieht. Der Unterlassungsklage wurde somit stattgegeben.Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20070128.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Verwendung von fremden Marken in Meta-Tags oder als „Weiß-auf-weiß“-Schrift hat bereits vielfach die Gerichte beschäftigt. Mit dem Urteil vom 18.05.2006 (I ZR 183/03) hat der BFH allerdings festgelegt, dass eine solche Praxis grundsätzlich unzulässig und somit abmahnfähig ist. Unternehmer, die also fremde Marken im Meta-Tag aus ernsthaften Gründen verwenden, sollten dies vorbeugend mit dem Markeninhaber absprechen.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article