EU-Mahnverfahren: Bundestag verabschiedet Gesetz

Forderungen gegen inländische Gegner können leicht vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Sobald der Gegner jedoch im Ausland sitzt, wird es schon erheblich komplizierter, da stets ein ausländischer...

3166 0
3166 0

Forderungen gegen inländische Gegner können leicht vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Sobald der Gegner jedoch im Ausland sitzt, wird es schon erheblich komplizierter, da stets ein ausländischer Anwalt eingeschaltet werden muss.

rechte_urheber_10Für den Bereich der Europäischen Union hat die EU-Kommission nun Abhilfe geschaffen. Die beiden EU-Verordnungen „Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Nr. 1896/2006)“ und „Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Nr. 861/2007)“ wurden heute vom Bundestag ratifiziert durch das „Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union“. Das Gesetz tritt bereits im Dezember 2008 in Kraft, ebenso wie die EU-Verordnungen. Hiernach ist es Gläubigern nun innerhalb der EU möglich, vereinfacht ihre Forderungen gegen ausländische EU-Schuldner durchzusetzen. Hierfür wird das sog. EU-Mahnverfahren eingeführt, das ähnlich abläuft, wie unser deutsches Mahnverfahren, jedoch weitestgehend schriftlich ablaufen soll. Gleichzeitig wird eine Grundlage geschaffen für reguläre Zivilprozesse mit geringem Streitwert (unter EUR 2000,00), die vom Gericht am Wohnort des Schulders in einem beschleunigtem Verfahren – ebenfalls grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung – durchgeführt werden sollen.Links:Pressemitteilung des BMJ

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Es empfiehlt sich, die Pressemitteilung des Ministeriums einmal durchzulesen, um einen Überlick über die zukünftigen Möglichkeiten des Forderungseinzuges im EU-Ausland zu erhalten. Zu begrüßen sind beide EU-Verordnungen in jedem Fall.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article