Diese Woche hat die EU eine neue Richtlinie zur Nutzung von elektronischem Geld verabschiedet. Diese Direktive ist darauf gerichtete den Einsatz von elektronischen Zahlungsverfahren zu vereinfachen und für eine breitere Masse von Unternehmen zugängig zu machen.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2000 regelt die bisherige Richtlinie 2000/46/EC der EU den Umgang mit elektronischem Geld. Diese stellt sehr hohe Anforderungen an die Unternehmen, die solche Services anbieten.
Nach der alten Regelung musste ein Finanzdienstleister, der elektronisches Geld ausgeben will, eine Kapitaldeckelung von mindestens 1 Mio. Euro nachweisen. Somit blieb dieser Markt bislang großen Dienstleistern, wie z.B. dem Unternehmen PayPal, vorbehalten. Neue Regelung: Nach der neu erlassenen Richtlinie wird die Eigenkapitaldeckelung auf 350.000 Euro herabgesetzt. Somit öffnet sich dieser Markt auch für mittelständische Unternehmen, die solche Services anbieten wollen. Als Regelung stellt die EU jedoch fest, dass die Geldbeträge, die elektronische Geräte wie Computer, Smartcards, oder Mobiltelefone lokal speichern oder auch die, die auf einem Nutzerkonto innerhalb einer zentralen Datenbank gespeichert sind, 250 Euro nicht übersteigen dürfen.
Als Gesamtgrenze darf ein einzelner User pro Kalenderjahr nicht mehr als 2500 Euro über den Provider transferieren.
Zudem bleiben dem Anbieter solcher Dienstleistungen Geldanlage- oder Kapitaldienste untersagt. Somit darf ein Unternehmen, welches digitales Geld ausgeben mag, weder Kredite aushändigen noch Zinsen erheben. Die Anbieter stehen weiterhin, wie auch schon in der alten Richtlinie bestimmt, außerhalb des allgemeinen Banksicherungsfonds. Die ggf. zu erhebenden Transaktionsgebühren sollen , gemäß der neuen Regelung, gering bleiben und dürfen 2% der von einem Nutzer gespeicherten Gesamtsumme nicht überschreiten.
Inkrafttreten: Die Richtlinie tritt zum 01.11.2009 in Kraft.
Links:Richtlinie der EU auf europa.eu
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Mit der neuen Regelung wird der Markt des elektronische Geldtransfers auch für kleinere und mittelständische Unternehmen durchaus Interessant. Neben Telekommunikationsdienstleistern, Internetprovidern und Hostern, könnten auch andere Dienstleistungsunternehmen der IT-Branche elektronische Minipayments anbieten, welche sie dann z.B. mit der Monatsrechnung vom Kunden begleichen lassen.
Mit der Möglichkeit der Einführung solcher elektronischen Bezahlsysteme erübrigt sich die Abhängigkeit von Drittdienstleistern in diesem Bereich.
Auch für den Softwarebereich ergeben sich hier sicherlich neue Herausforderungen.
Für detailliertere Beratung zur Einführung von elektronischem Geld steht unsere Kanzlei Ihnen gerne zur Verfügung.
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