EU-Parlament beschließt einfachere Gründung von Aktiengesellschaften

Das EU-Parlament hat vor Kurzem die Änderung der zweiten Gesellschaftsrechtsrichtlinie (Richtlinie 77/91/EWG) beschlossen. Im Rahmen des „Aktionsplans für Gesellschaftsrecht“ soll somit die Gründung von Aktiengesellschaften vereinfacht und Kapitalerhaltungsmaßnahmen...

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ee855e113cDas EU-Parlament hat vor Kurzem die Änderung der zweiten Gesellschaftsrechtsrichtlinie (Richtlinie 77/91/EWG) beschlossen. Im Rahmen des „Aktionsplans für Gesellschaftsrecht“ soll somit die Gründung von Aktiengesellschaften vereinfacht und Kapitalerhaltungsmaßnahmen und -änderungen erleichtert werden. Demnach darf in bestimmten Fällen auf die Bewertung der Sacheinlagen durch einen Experten z.B. verzichtet werden. Auch das Verbot, Dritte bei dem Erwerb ihrer Aktien finanziell zu unterstützen, soll teilweise gelockert werden, um schneller und kostengünstiger als bisher auf Marktentwicklungen reagieren zu können.Links:http://www.otto-schmidt.de/2157.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Eine EU-Richtlinie richtet sich an die Mitgliedsstaaten und verpflichtet diese zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels. Die Wahl der Umsetzungsmethode bleibt dem einzelnen Mitgliedstaat überlassen. Somit entfaltet eine Richtline ihre Wirkung erst durch die Umsetzung in das nationalstaatliche Recht. Nur ausnahmsweise können EU-Bürger sich auf eine Richtlinie berufen, und zwar wenn ein Mitgliedstaat die Richtlinie nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat.

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