Die EU-Kommission hat am 26.4.2006 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, demzufolge die Produktpiraterie stärker bekämpft werden soll.
Produktpiraten sollen zukünftig europaweit mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 300.000 Euro oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden können. Der Vorstoß ist als Reaktion auf die steigende Anzahl der Delikte im Rahmen der Produktpiraterie zu verstehen, gab die Kommission in einer Pressemitteilung bekannt. Dabei sind die benannten Strafmaßnahmen als Mindesmaß zu verstehen. Den Mitgliedsländer bleibe es frei auch höhere Strafen zu bestimmen, um den Schutz des geistigen Eigentums weiterhin angemessen gewährleisten zu können.Links:Bericht bei Otto Schmidt
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Unter Produkt- bzw. Markenpiraterie wird das unrechtmäßige Nachahmen oder Fälschen von Produkten verstanden. Das Strafrecht der BRD sieht für solche Handlungen bisher eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Gleichzeitig kann aber auch z.B. der Inhaber eines Marken- oder Urheberrechtes Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.